Betreuungsgutscheine ab 1. August 2026
Die familienergänzende Kinderbetreuung in Fehraltorf wird neu finanziert. Künftig werden alle in Fehraltorf wohnhaften Familien gleichbehandelt. Eltern dürfen dann frei entscheiden, in welcher Kita ihre Kinder betreut werden, und erhalten dafür neu Betreuungsgutscheine. Der subventionierte Betreuungsgutschein richtet sich also nicht nach der Kita, in welcher Sie Ihr Kind betreuen lassen sondern ausschliesslich nach Ihrem Einkommen.
Zur Orientierung steht Ihnen der bisherige Beitragsrechner der Gemeinde Fehraltorf zur Verfügung, um sich einen groben Überblick über die voraussichtlichen monatlichen Betreuungskosten zu verschaffen.
Ab 1. August 2026 gilt neu:
– Massgebendes steuerbares Einkommen bis CHF 150’000.00
– zuzüglich 10% steuerbaren Vermögens nach Abzug Freigrenze von CHF 80’000.00
Eltern mit einem steuerbaren Einkommen von über CHF 150’000.00 sind nicht subventionsberechtigt. Eltern, welche alleine oder gemeinsam ein steuerbares Einkommen bis CHF 150’000.00 erwirtschaften erhalten Betreuungsgutscheine. Den Antrag die Betreuungsgutscheine zu erhalten können Sie ab 1. Mai 2026 stellen.
Welche Zahlen sind für das steuerbare Einkommen massgebend? Nehmen Sie dafür Ihre Steuererklärung:
Steuerbares Einkommen; Seite 3 / Position 27
+ 10% des steuerbaren Vermögens; Seite 4 / Position 37

